Beitragsordnung
Präventions- und Gesundheitsportverein Aurich e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
$ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitragsklasse 01
Erwachsene über 18 Jahre
monatlich € 10,00
Beitragsklasse 02
Ehrenmitglieder
frei
Beitragsklasse 03
Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) u. Schüler
monatlich € 8,00
Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 03.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Niedersächsischen Landessportbundes e.V. (BSN e.V.), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom BSN festgelegten Sätze.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung wird je nach Eintritt zum 01. eines jeden Monats od. zum 15. eines jeden Monats vom angegebenen Konto abgebucht.
- Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31. bzw. zum 15. eines jeden Monats auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 3,00 zu zahlen.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5,00 pro Mahnung erhoben. Nicht eingelöste Bank Abbuchungen werden mit 5,– € STORNO GEBÜHR berechnet
- Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
- Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 4 Vereinskonto
Bank Raifeisen-Volksbank eG
BLZ 285 622 97
Konto 406371600
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt ist im Beitrittsformular festgelegt.